Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen stehen jedem Pflegebedürftigen mit Einstufung in einen Pflegegrad zu. Ziel ist es, die pflegenden Angehörigen zu entlasten. Hierfür steht neben den Leistungen für die häusliche Pflege zusätzlich ein Betrag in Höhe von 125 € pro Monat zur Verfügung. Die Ansprüche sind in § 45b im SGB XI geregelt.
Der Betrag dient der Erstattung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der
Inanspruchnahme von
Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema, finden eine individuell passende Form der Unterstützung und sind Ihnen bei der Antragsstellung behilflich.
Auch die Hilfe im Haushalt ist Teil der Aufgaben unseres Pflegedienstes.
Bei einer bestehenden Pflegebedürftigkeit fällt es den Betroffenen häufig schwer, die anfallenden Tätigkeiten im Haushalt zu erledigen.
Wir unterstützen bei einzelnen Verrichtungen oder bei der gesamten Haushaltsführung. Die Kosten für diese Tätigkeiten können von der Pflegekasse im Rahmen eines Pflegegrades übernommen werden. Außerdem kann über die zusätzlichen Entlastungsleistungen (125,00 € im Monat) Hilfe im Haushalt, also z.B. Reinigen der Wohnung, Hilfe beim Einkaufen, Staubsaugen etc. in Anspruch genommen werden.
Sprechen Sie uns gerne an und wir machen Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation ein passendes Angebot.